•Unsere Reisen werden unter der Voraussetzung einer Mindestteilnehmerzahl organisiert. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann die Reise bis spätestens 20 Tage vor Abreise abgesagt werden. Absagen aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl werden über unsere Operationsabteilung mitgeteilt.
•Wenn im Reiseprogramm nur eine Hotelkategorie angegeben ist, ohne dass ein bestimmtes Hotel genannt wird, oder wenn mehrere Hotels in derselben Destination angeboten werden, werden die endgültigen Hoteldetails 48 Stunden vor der Abreise von unserer Agentur mitgeteilt.
•Reisen können mit Touren anderer Agenturen kombiniert werden. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Gäste weiterhin bei unserer Agentur.
•Diese Preisliste und das Programm bleiben gültig, bis eine neue Version veröffentlicht wird.
•Die Preise in allen Pauschalprogrammen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Für größere Gruppen kann eine Preisänderung gelten. Bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Preisen.
•Wenn der Ausstellungszeitpunkt eines regulären Reisepasses mehr als 10 Jahre oder bei anderen Passarten mehr als 5 Jahre zurückliegt, kann der Reisende trotz gültigem Visum nicht ausreisen und es kann kein neues Visum in diesen Pass eingetragen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Passdaten sorgfältig.
•Die Grenzpolizei verlangt, dass alle Pässe – unabhängig von der Art (Normal-, Sonder-, Dienst- oder Diplomatenpass) – zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens sechs Monate gültig sind. Unsere Agentur erlaubt keine Teilnahme mit Pässen, deren Gültigkeit weniger als sechs Monate beträgt, und übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Probleme oder Verluste.
•Unsere Agentur fungiert als Vermittler zwischen Reisenden und Drittanbietern wie Hotels, Transportunternehmen oder Kreuzfahrtgesellschaften. Daher übernimmt die Agentur keine Verantwortung für Verzögerungen, Ausfälle, Streiks, Kriege, Terrorakte oder andere Fälle höherer Gewalt, noch für Schäden, Verluste oder Mängel, die durch Dritte entstehen.
•Bei allen internationalen Abflügen müssen Reisende mindestens drei Stunden vor Abflug am angegebenen Treffpunkt erscheinen. Reisende, die aus anderen Städten mit Inlandsflügen anreisen, müssen ihre Zeiten entsprechend planen. Für versäumte Flüge oder verspätetes Erscheinen übernimmt die Agentur keine Verantwortung.
•Unsere Agentur handelt im Verhältnis zwischen Passagieren und Fluggesellschaften gemäß dem Haager Protokoll vom 28.09.1955 als Vermittler. Flugzeiten können sich ändern. Passagiere sind verpflichtet, ihre Flugzeiten 48 Stunden vor Abreise zu bestätigen.
•Die im Programm enthaltenen Frühstücke entsprechen den örtlichen Gepflogenheiten und werden in der Regel als kontinentales Frühstück (Brot, Butter, Marmelade, Tee oder Kaffee) serviert. Gruppenfrühstücke können in einem separaten Raum angeboten werden.
•Dreibettzimmer werden je nach Verfügbarkeit bereitgestellt und bestehen in der Regel aus einem Doppelbett und einem Zusatzbett (Sofa oder Klappbett). Das Zusatzbett ist kleiner als die Standardbetten. Gäste, die ein Dreibettzimmer oder ein Kinderbett buchen, akzeptieren diese Bedingungen.
•TWIN-Zimmer (zwei getrennte Betten) sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Bitte prüfen Sie die Verfügbarkeit vor der Buchung.
•Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne einen oder beide Elternteile reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (Minderjährigenerklärung) während der Reise mitführen.
•Panoramastadtrundfahrten sind kurze Einführungsbesichtigungen (2–3 Stunden) und beinhalten keine Eintrittsgebühren für Museen oder historische Stätten. Fakultative Ausflüge werden je nach Gruppengröße organisiert und können aufgrund von Wetterbedingungen oder organisatorischen Gründen geändert werden. Die Agentur haftet nicht für abgesagte Touren, die von örtlichen Behörden untersagt werden.
•Reisende müssen während der Reise ihre medizinischen Unterlagen und regelmäßig einzunehmenden Medikamente mit sich führen. Schwangere oder Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vor der Buchung ihren Arzt konsultieren.
•Bei fakultativen Ausflügen, an denen ein Teilnehmer nicht teilnimmt, wird der Reiseleiter die betreffenden Gäste zu geeigneten Rastplätzen oder öffentlichen Einrichtungen entlang der Strecke begleiten.
•Detaillierte Reiseinformationen (Reiseleiter, Hotels, Treffpunkte usw.) werden 48 Stunden vor der Abreise per E-Mail zugesandt.
•Der Reisepass ist ein offizielles Dokument. Beschädigte, verschmutzte oder zerrissene Pässe können von den Grenzbehörden abgelehnt werden. In solchen Fällen liegt die Verantwortung ausschließlich beim Reisenden.
•Für die Beantragung eines Visums ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens sechs Monate über das Ende der Reise hinaus gültig ist, sowie die von der Botschaft geforderten Unterlagen. Für dieses Programm ist ein Schengen-Visum erforderlich. Inhaber eines grünen (Sonder-)Passes sind von der Visumspflicht befreit. Der Besitz eines Visums garantiert jedoch keinen Eintritt in das Land; die Grenzpolizei hat das Recht, den Zutritt zu verweigern. In solchen Fällen übernimmt die Agentur keine Haftung.